Die GLP Aargau begrüsst den Vorschlag des Regierungsrats, den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, den Bezug der Kantons- und Gemeindesteuern optional an das kantonale Steueramt zu übertragen. Damit erhalten Gemeinden mit weniger Ressourcen oder Fachwissen eine praktikable Entlastung. Gleichzeitig regt die GLP an, die angestrebte Vereinfachung konsequenter weiterzudenken: So könnte das Inkasso der direkten Bundessteuer jenen Gemeinden übertragen werden, die weiterhin selbst für den Bezug der Kantons- und Gemeindesteuern zuständig bleiben. Steuerpflichtige hätten dadurch nur einen Kontaktpunkt – ein Vorteil für Bürgerinnen, Bürger und Verwaltung.
Zudem spricht sich die GLP Aargau für eine Kantonalisierung der Steuerinventare sowie der Erbschafts- und Schenkungssteuern aus. Dank der Bündelung beim Kanton können Spezialfälle effizienter bearbeitet werden. Auch der Versand und Bezug der entsprechenden Rechnungen sowie die Führung der Erbschaftsinventare sollen zentralisiert werden. Weitere sinnvolle Schritte sind die Abschaffung der Steuerkommission, die solidarische Haftung bei der Schenkungssteuer sowie die Harmonisierung der Daten bei der Grundstückgewinnsteuer.
Dominik Gresch, Grossrat, hält fest:
«Die mit dem Projekt TAXOPTIMA angestrebte Vereinfachung und Automatisierung von Abläufen, der Effizienzsteigerung und die Realisierung weiterer Optimierungspotenziale sind zu begrüssen. Besonders anspruchsvoll, aber auch wichtig dürfte die Einführung einer neuen Software für den Steuerbezug sein.»