Montag, 12. Juni 2023

MM zur IP der GLP zum Klimaschutzgesetz

Mit einer Interpellation verlangte die GLP-Fraktion vom Regierungsrat eine Einschätzung über die Auswirkungen des Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz (KIG) auf den Kanton Aargau. Die GLP Fraktion nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Regierungsrat die Auswirkungen des Klimaschutzgesetzes auf die einheimische Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt als positiv beurteilt und das Klimaschutzgesetz, über das wir am 18. Juni abstimmen, unterstützt.

Das KIG ist der indirekte Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative und kommt aufgrund des dagegen ergriffenen Referendums am 18. Juni 2023 zur Abstimmung. In der Beantwortung der GLP Interpellation hält der Regierungsrat fest, dass es ihm ein Anliegen sei, die vielfältigen Chancen der Abkehr von fossilen Energieträgern bewusst zu machen: «Die Ablösung der fossilen Energien durch einheimische erneuerbare Energien und die Steigerung der Energieeffizienz sind der Versorgungssicherheit förderlich, helfen der Umwelt durch reduzierte Klimaerwärmung und bessere Luftqualität und dürften auch für die Wirtschaft interessant sein».

Die kantonale Energiepolitik steht dabei gemäss Regierungsrat auf drei Säulen: Die unverminderte Weiterführung des Förderprogramms Energie im Gebäudebereich, die Umsetzung einer Solaroffensive sowie eine schlanke Teilrevision des Energiegesetzes. Mit Letzterem will der Regierungsrat in einer Teilrevision vorsehen, dass beim Ersatz des Wärmeerzeugers in Gebäuden mit Wohnnutzung der Anteil nichterneuerbarer Energie 90 % des Bedarfs nicht überschreiten darf.

Für die Grünliberalen ist klar: Es ist höchste Zeit, in der Klimapolitik Farbe zu bekennen, und die notwenigen Schritte zu unternehmen. Der Regierungsrat tut sich aber beim Ersatz fossiler Heizungen nach wie vor schwer. Es reicht nicht, nur zu fördern und Subventionen für den Heizungsersatz an jene zu verteilen, die ihre Heizung ersetzen möchten. Zur Erreichung von Netto Null ist es notwendig, dass letztlich alle ihre fossilen Heizungen durch erneuerbare Heizungen ersetzen. Die Grünliberalen fordern daher, dass das Energiegesetz so angepasst wird, dass bei einem Heizungsersatz keine fossil betriebenen Heizungen mehr eingebaut werden dürfen. Das Gesetz soll die Ausnahmen wie zum Beispiel Härtefälle regeln.

Zitate:

Matthias Betsche, Grossrat GLP: «Die Annahme des Klimaschutzgesetzes hat positive Auswirkungen auf die Wirtschaft und Umwelt im Kanton Aargau. Wenn im Kanton Aargau in erneuerbare Energien und Energieeffizienz investiert wird, erhöht sich die kantonale Wertschöpfung. Das bietet insbesondere dem starken und innovativen industriellen Sektor im Kanton Aargau neue Absatzchancen. Mit dem Klimaschutzgesetz profitiert der Aargau.»

Gian von Planta, Fraktionspräsident GLP: «Um die Klimaprobleme grundlegend zu lösen müssen wir den CO2-Ausstoss so schnell wie möglich reduzieren. Gebäudeheizungen sind für einen Viertel der CO2 Emissionen in der Schweiz verantwortlich. Damit jetzt gehandelt wird, braucht es nicht nur die vom Bund vorgesehene Förderung von 200 Millionen, sondern auch  klare Forderungen. Eine Sanierungspflicht für fossile Heizungen bis 2035 bringt diese Klarheit und sorgt dafür, dass nicht nur Überzeugte und Vernünftige, sondern auch Skeptiker und Zögerer ihre Heizung ersetzen».