Freitag, 6. Juli 2018

Teilrevision des Energiegesetzes des Kantons Aargau

Den Grünliberalen gehen die vorgesehenen Regelungen im kantonalen Energiegesetz zu wenig weit. Die Vorgaben des ratifizierten Pariser Abkommens können so auch langfristig nicht erfüllt werden.

Die Umsetzung der MuKEn alleine reicht aus Sicht der Grünliberalen nicht, um die Ziele von energieAargau bzw. der Energiestrategie 2050 zu erreichen. Die kantonale, vom Grossen Rat beschlossene Strategie energieAargau gibt vor, dass der Anteil an fossiler Energie im Gebäudebereich bis 2035 auf 50 % gegenüber 2010 begrenzt werden soll. Diese Ziele wiederum sind zu wenig ambitioniert, um das Klimaschutzabkommen von Paris einzuhalten und damit einen unberechenbaren Klimawandel zu verhindern. In Übereinstimmung mit dem Pariser Abkommen muss die Schweiz den CO2-Ausstoss bis Ende 2038 auf nahezu Null begrenzen.

 

Die Schweiz als Alpenland und der Aargau als Wasserschloss sind besonders vom Klimawandel betroffen. Ausserdem steigt die Temperatur in der Schweiz viel stärker an als weltweit durchschnittlich. Wenn zunehmende Überschwemmungen und Ernteausfälle wegen Dürren verhindert werden sollen, braucht es ein wesentlich stärkeres Engagement für die Energieeffizienz und die Produktion erneuerbarer Energie in den Gebäuden.

 

Erneuerungsrate von 2%

Aufgrund der tiefen Sanierungsrate von Gebäudehüllen von rund 1% pro Jahr ist es unumgänglich, einerseits mittels Vorgaben und Förderungen die Sanierungsrate zu erhöhen und andererseits die Effektivität der energetischen Sanierungen zu steigern. Als Ziel muss eine Reduktion des Energiebedarfs um gegen 2% angestrebt werden. Weiter soll beim Heizungsersatz im Bestand ein rascher Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Wärmequellen erreicht werden, so dass der Restbedarf möglichst vollständig erneuerbar gewonnen werden kann.

Viele Massnahme sind bereits wirtschaftlich interessant. Dabei müssen die Gesamtkosten über die gesamte Lebensdauer und nicht nur Überlegungen im Investitionsbereich betrachtet werden.

 

Datenbasis verbessern

Leider hat der Kanton AG immer noch eine schwache Datenbasis im Energiebereich. Ohne genügend Datenquantität und –qualität gelingt weder das Monitoring noch die politische Steuerung betreffend Effizienz und Effektivität der getätigten Massnahmen (Nebel). Sichtbar ist dies auch in der Anhörungsbotschaft, in welcher kaum Zahlenreihen oder Statistiken erscheinen. Dieses Kapitel ist auch in energieAargau nur knapp.

Es braucht Kontinuität und somit Rechtssicherheit im Bereich der Investitionen (Rahmenbedingungen).

 

Ausbildung verbessern

Die Ausbildung im Energiebereich (Planung, Industrie, Installation) muss verstärkt werden. In der aktuellen Umbruchphase herrscht in der Bevölkerung Verunsicherung damit das vorhandene Potential in der Entwicklung im Energiesektor im Sinne der Nachhaltigkeit realisiert werden kann, benötigt das Fachpersonal die notwendigen Kompetenzen. Insbesondere im Bereich der Berufsbildung HLK ist das Ausbildungsniveau zu verbessern sowie allfällige neue Weiterbildungen, die erlauben, ein Gebäude als Ganzes zu verstehen und zu steuern, sowie zu konzipieren. Das Energiethema muss fassbar gemacht werden.

 

Elektromobilität

Das Thema der Elektromobilität ist Sache des Bundes, trotzdem muss es in Bezug der festen Anlagen besser in die kantonale Gesetzgebung einbezogen werden. Dabei geht es um die Ladestationen, die ihrerseits als lokaler temporärer Energiespeicher genutzt werden können, wenn sie entsprechend ausgebaut werden.

 

Sektorkopplung

Als ganz wichtig erachten wir, dass In Zukunft die Energiefrage über den Gebäudebereich hinausgehen muss. Dabei muss der Systemgedanken über alle Energieträger zusammen mit der Sektorkopplung (Integrated Energy) stark ausgeprägt werden.

 

Im Sinne der obigen Ausführungen stellt die glp folgende Anträge:

1.    Ergänzung der Botschaft z.H. des Grossen Rats um:

  • Die relevanten Zahlen und Statistiken
  • Aussagen, ob die Ziele gemäss Energiestrategie 2050 mit den vorgeschlagenen Massnahmen erreicht werden können oder wo Ziel- oder Wissenslücken bestehen (und wie diese geschlossen werden können). Vgl. Handlungsempfehlungen im Bericht „Brennpunkt Klima Schweiz“. Wo von aus wissenschaftlicher Sicht angezeigten Massnahmen gemäss diesem und weiteren relevanten Berichten abgewichen werden soll, ist dies darzulegen und zu begründen.

 

2.    Ergänzung von Massnahmen im Bereich Monitoring:

Es ist aufzuzeigen, welche Massnahmen seitens Kanton umgesetzt werden (neu oder bisher), um das relevante Zahlenmaterial zu erheben und auszuwerten (Zusammenarbeit mit Stadtwerken, Firmen, Privaten etc.). Die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen gehören sowohl in den AFP (unter Prüfung verbesserter Wirkungsindikatoren) sowie in den Folgebericht energieAargau.

 

3.    Ausbildungsstandards überprüfen:

Aufgrund der Tatsache, dass in sehr vielen Gebäuden die Heizungseinstellungen nicht ideal sind und bereits durch bessere Einstellungen sehr viel CO2 eingespart werden könnte, ist dieser Hebel sehr wichtig. Es soll geprüft werden, ob der heutige Ausbildungsstand insbesondere im HLK-Bereich erhöht werden kann, ob neue Weiterbildungsmöglichkeiten oder gar eine neue Berufslehre (Systembetrachtung Gebäude) geschaffen werden sollen.

Zusätzlich soll die Ausbildung Architektur in der FH in diesem Thema noch verbessert werden.