Donnerstag, 14. September 2023

MM zur Vernehmlassung GGpl

Die GLP ist erfreut, dass der Kanton Aargau mit der GGpl 2030 nun Fahrt aufnimmt und damit ein klares Zeichen für einen starken Gesundheitsplatz Aargau mit einer hohen Eigenversorgung setzt. Die klare Aussage, dass die ärztliche Grundversorgung gefördert werden muss oder mengenkritische Medizin nur noch an einem Standort angeboten werden soll, wird von der GLP unterstützt. Nicht einverstanden ist die GLP jedoch mit der Idee der (Teil)Veräusserung der Kantonsspitäler. Ausserdem sieht die GLP das Thema der Gesundheitsregionen bzw. die angedachten Aufgaben und Kompetenzen dieser neu zu bildenden Körperschaften kritisch.

Die GLP freut sich, dass die GGpl 2030 jetzt vorliegt. Der Kanton hat mit dieser Planung lange gewartet, und einige Themen wurden immer wieder mit Blick auf die GGpl verschoben. Die GLP begrüsst, dass sich der Kanton eine Strategie vorgibt, hält fest, dass die wichtigen Themen getroffen wurden und klare Aussagen dazu gemacht werden. Natürlich liegt der Teufel oft im Detail bzw. an der Ausarbeitung der nötigen Gesetze und entsprechenden Verordnungen. Die GLP teilt jedoch die Stoßrichtung der vorliegenden GGpl in folgenden Punkten: Förderung der integrierten Versorgung, Spitalversorgung mit der Konzentration der hochspezialisierten Medizin auf jeweils einen Standort, klare Bekenntnisse zu Aus- und Weiterbildung sowie zu einem hohen Eigenversorgungsgrad.

Aus Sicht der GLP muss das Thema zur Sicherung der ärztlichen Grundversorgung noch detaillierter betrachtet und aufgearbeitet werden. Es ist wichtig, und wir sind froh, dass der Regierungsrat hier den Mangel erkennt und entsprechende Massnahmen vorschlägt. Zur vorgeschlagenen Anschubfinanzierung braucht es noch klarere Aussagen da sicherstellt werden muss, dass Randregionen, die überdurchschnittlich vom Angebotsmangel betroffen sind, auch entsprechend profitieren.

Eine (Teil)Veräusserung der Kantonsspitäler löst aus Sicht der GLP das Problem nicht. Deshalb lehnen wir diese Strategie klar ab. Ein Investor will eine Rendite erzielen und infolgedessen sich daher gegen jede Regulierung einsetzen. Grundversorgung darf nicht zum rentablen Geschäft werden, sondern muss durch die Spitäler bedarfsgerecht sichergestellt sein. Der Nutzen einer einmaligen Auszahlung ist gering, wenn man sich die Nachteile dieser Lösung genauer betrachtet: Dividendenabfluss, Rückkaufkosten, kein Risiko, weil "too big to fail", etc.! «Wir überlegen uns ja auch nicht, ob wir die Schule privatisieren wollen. Die Grundversorgung ist eine staatliche Aufgabe, und deshalb macht es Sinn, dass der Kanton Eigentümer ist und bleibt», hält hier Hanspeter Budmiger, Grossrat, fest.

Im Grundsatz sieht die GLP die regionale Zusammenarbeit im Pflegebereich positiv. Der Kanton kann seine Verantwortung jedoch nicht einfach an die Gemeinden delegieren. So, wie die Versorgungsregionen angedacht  sind, ist es ein abschieben der Verantwortung auf die Gemeinden, die weder das Knowhow, die Ressourcen noch die geeigneten Strukturen für diese Aufgabe haben. Die Gefahr von unterschiedlichen Lösungen, Trittbrettfahrern, langen Entscheidungswegen und somit einem Flickenteppich sieht die GLP somit als gegeben. Ein weiterer Layer, sprich Gesundheitsregion über die Gemeindelandschaft zu legen, ist aus Sicht der GLP keine zielführende Idee.

Die GLP wird sich nun vertieft mit der Botschaft auseinandersetzen und sich in der Kommission und dann im Grossen Rat entsprechend positionieren. Für einen starken Gesundheitskanton und eine gute Grundversorgung für die gesamte Aargauer Bevölkerung.