Donnerstag, 31. August 2023

MM zur Vernehmlassung Steuergesetzrevision 2025 und Nachvollzug Bundesrecht

Die glp Aargau unterstützt grundsätzlich die vorgeschlagene gestaffelte Umsetzung der Steuerstrategie, wobei die Kompensation der Mehreinnahmen aus dem Schätzwesen in erster Linie bei den Einkommenssteuern der mittleren Einkommen und nicht nur der obersten Tarifstufe erfolgen soll.

Die GLP Aargau bedankt sich für die beiden Anhörungsberichte zur Änderung des Steuergesetzes und für die Möglichkeit der Stellungnahme. Das Vorhandensein einer umfassenden Steuerstrategie zur Stärkung des Wirtschafts- und Wohnkantons wie auch die vorgeschlagene gestaffelte Umsetzung, welche den Vorstössen und Beschlüssen aus dem Grossen Rat Rechnung trägt, ist grundsätzlich zu begrüssen.

Was den Umgang mit der Mehrbelastung aufgrund des neuen Schätzungswesens anbelangt, so ist ein teilweiser Ausgleich durchaus fair und angezeigt – auch wenn es sich um die Beseitigung eines unrechtmässigen Zustandes handelt. Allerdings geht die vorgeschlagene Tarifänderung bei der Vermögensbesteuerung zur Kompensation der Mehreinnahmen zu weit. In erster Linie gilt es, die Mehreinnahmen beim Eigenmietwert durch eine entsprechende Tarifsenkung bei den Einkommenssteuern vollständig auszugleichen – insbesondere im mittleren Einkommensbereich. Danach kann auch eine teilweise Kompensation bei den Vermögenssteuern erfolgen, soweit es die saldoneutrale Umsetzung der Steuerstrategie gemäss Leitsatz 1 zulässt. Denn die Grünliberalen erachten eine Senkung der Einkommensbesteuerung, welche die richtigen Anreize für Arbeitstätigkeit und Leistung setzt, für volkswirtschaftlich vorteilhafter.

In Bezug auf die weiteren Massnahmen unterstützen die Grünliberalen die Reduktion der obersten Tarifstufe bei den Einkommensteuern auf 9,75 %, soweit ebenfalls die mittleren Einkommen entlastet werden. Auch die Erhöhung des Kinderabzugs sowie die Integration des Kleinverdienerabzugs in den Tarif unterstützen wir.

Bereits mit dem ersten Umsetzungspaket soll auch der Maximalbetrag für die Drittbetreuung jedes Kindes auf 25'000 Franken erhöht werden. Damit wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und folglich die Beschäftigungsquote verbessert, was in Anbetracht des Fachkräftemangels sehr zu begrüssen ist.

Im Weiteren unterstützt die GLP Aargau die Senkung des Gewinnsteuersatzes für Vereine und Stiftungen auf 5,5 Prozent wie bei den anderen juristischen Personen sowie die vom Regierungsrat im Rahmen einer Wiedererwägung erneut vorgeschlagene Angleichung der Grundstückgewinnsteuern an die Nachbarkantone.

Der zweite Anhörungsbericht betreffend den Nachvollzug von Bundesrecht ist aus Sicht der Grünliberalen unbestritten. Dabei geht es um die Überführung von verbindlichen bundesrechtlichen Bestimmungen ins kantonale Recht, um Anpassungen aufgrund von aktualisierter Rechtsprechung sowie um diverse Bereinigungen und zweckmässige Neuerungen.